Die Statuten des Österreichischen Verband für Fischereiwirtschaft und Aquakultur
„Der Verein ist berufen, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufgaben der Fischereiwirtschaft und Aquakultur in ihrer Gesamtheit zu fördern und deren gemeinsame Interessen zu vertreten.“
§ 2 - Zweck, Abs. (1) der Statuten